Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 614 der Stadt Sankt Augustin "Niederpleiser Mühle"

Auftraggeber: 

Horstmann'sche Verwaltung, Sankt Augustin

Stand des Verfahrens: 

Das Verfahren ist abgeschlossen, der Bebauungsplan ist in Kraft.

Beginn der Planung: 

06/1999

Fläche: 

Der Bebauungsplan-Geltungsbereich beträgt rd. 1,5 ha

Kurzbeschreibung: 

Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Restaurierung und Erweiterung der Niederpleiser Mühle

Aufgabenstellung: 

Beratung bezüglich des planungsrechtlichen Verfahrens
Vorbereitung / Entwurf der städtebaulichen Verträge
Vorhaben- und Erschließungsplan
Bebauungsplan-Entwurf mit Begründung
Mitwirkung bei der Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange
Mitwirkung bei der Bürgerbeteiligung, Öffentlichkeitsarbeit
Mitwirkung bei der Abwägung

Zusätzliche Informationen zum Projekt: 

Der Ursprung der Niederpleiser Mühle stammt aus dem Ende des 14. Jahrhunderts. Die weiteren Gebäude entstanden durch Um- und Erweiterungsbauten im 19. bzw. frühen 20. Jahrhundert.
1948 stellte die Mühle ihren Betrieb endgültig ein. Im November 1985 wurden die Gebäude durch Eintrag in die Denkmalliste der Stadt Sankt Augustin unter Schutz gestellt.
1998 erwarb die Horstmann'sche Verwaltung die Mühle samt Nebengebäuden und stellte kurz darauf ein umfassendes Sanierungskonzept vor, mit dessen Umsetzung im Frühjahr 1999 begonnen wurde. Die planungsrechtliche Beurteilung des Vorhabens erfolgte auf der Grundlage des § 35 Absatz 4 BauGB.
Einige der vom Investor geplanten Umbau- bzw. Erweiterungsmaßnahmen ließen sich nicht konfliktfrei in den Zulässigkeitsbereich des § 35 BauGB einordnen, was dazu führte, dass der Rat der Stadt Sankt Augustin am 09.06.1999 dem Antrag des Vorhabenträgers stattgab und die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 614 'Niederpleiser Mühle' beschloss. Auf dieser Grundlage hat der Vorhabenträger, in Anwendung des § 12 Abs. 1 BauGB, einen Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) erstellt, dessen Geltungsbereich mit dem des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans identisch ist. Der VEP ist Bestandteil des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 614.

Externe Büros: 

Vorhabenplanung: ALIA Immobilien GmbH, Sankt Augustin
Erschließungsplanung: Ingenieurbüro Dobelmann + Kroke GmbH, Bonn
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag: Ingenieurbüro für Garten- und Landschaftsplanung Dipl.-Ing. Ingrid Rietmann, Königswinter
Lageplan: Vermessungsbüro Schmidt, Niederkassel-Mondorf