Bebauungsplan Nr. 14.6 der Gemeinde Eitorf "Altebach II" und Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren

Auftraggeber: 

Gemeinde Eitorf

Stand des Verfahrens: 

Die frühzeitige Beteiligung fand vom 01. bis 16.12.2020 statt. Zur Zeit ruht das Verfahren.

Beginn der Planung: 

Januar 2019

Fläche: 

ca. 24,5 ha

Kurzbeschreibung: 

Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen für ein neues Gewerbegebiet in Eitorf. Zeitgleich soll der Flächennutzungsplan der Gemeinde Eitorf im sog. "Parallelverfahren" geändert werden.

Aufgabenstellung: 

- Informelle Planung / Erstellen eines städtebaulichen Konzepts
- Erarbeiten des formellen Planentwurfs und der Begründung
- Koordinieren der beteiligten Büros
- Mitwirken bei der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
- Erstellen der Flächennutzungsplan-Änderung und der Begründung
- Verfassen der "Zusammenfassenden Erklärung"

Zusätzliche Informationen zum Projekt: 

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 14.6 „Altebach II“ soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen für die Erschließung eines neuen, ca. 24,5 ha großen Gewerbegebietes. Mit einem zusätzlichen Angebot an attraktiven gewerblichen Baulandflächen unterschiedlicher Größenordnung soll verhindert werden, dass ansässige Unternehmen ihre Standorte mangels Erweiterungsmöglichkeiten in andere Gemeinden verlegen, sollen externe Unternehmen angeworben und Neugründungen ermöglicht werden sowie durch Expansion bestehender Unternehmen bzw. durch Neuansiedlung von Betrieben neue Arbeitsplätze entstehen und damit der Status der Gemeinde Eitorf als mittelzentraler Standort für Handel, Gewerbe und Industrie langfristig gesichert werden. Darüber hinaus soll die seit langem geplante Verbindung zwischen der Straße „Sehlenbach“ östlich des Plangebietes und der K 18 im Westen des Geltungsbereichs die vorhandene Eisenbahnbrücke sowie den innerörtlichen Verkehr der Ortslage Alzenbach entlasten.