Auftraggeber:
Gut Heckenhof Hotel & Golfresort an der Sieg GmbH & Co KG
Stand des Verfahrens:
Das Verfahren ist abgeschlossen; der Bebauungsplan ist am 21.02.2023 in Kraft getreten, der FNP ist seit dem 30.01.2023 wirksam
Beginn der Planung:
Fläche:
Kurzbeschreibung:
Aufgabenstellung:
- Erstellen des Änderungsbebauungsplans
- Erstellen der Begründung zum Bebauungsplan
- Erstellen der 59. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Eitorf
- Erstellen der Begründung zum FNP
- Mitwirken bei der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der Träger öffentlicher Belange
- Verfassen der Zusammenfassenden Erklärung gem. § 6a bzw. 10a BauGB
Zusätzliche Informationen zum Projekt:
Auf den Flächen des ehemaligen Gutes Heckerhof im Westen des Gemeindegebietes von Eitorf betreibt die Gut Heckenhof Hotel & Golfresort an der Sieg GmbH & CoKG einen Golfplatz sowie eine auf mehrere Einzelgebäude verteilte Hotelanlage. Mit der am 17.12.2020 in Kraft getretenen 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 28 „Golfplatz Heckerhof“ wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für geplante bauliche Erweiterungen des Hotelbetriebes geschaffen. In die Planung wurden u.a. Flächen einbezogen, die ursprünglich für die Errichtung einer Halle zum Abstellen und Warten der für den Golfplatz erforderlichen Fahrzeuge und sonstigen Gerätschaften vorgesehen waren. Diese soll nun nach den Vorstellungen der Betreiber des Golf- und Hotelbetriebes auf den Flurstücken 369 und 370, Flur 1, Gemarkung Linkenbach, östlich der K 27 realisiert werden. Die Fläche liegt im Nordosten des Geltungsbereichs des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 28 „Golfplatz Heckerhof“ (Ursprungsplan), der für diesen Bereich ein Sondergebiet „SO Golf“ sowie Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen / Wasser festsetzt. Die seinerzeit geplanten Anlagen für die Wasserwirtschaft wurden inzwischen an anderer Stelle realisiert, so dass die Festsetzung des rechtskräftigen Bebauungsplans obsolet ist.
Auf seiner Sitzung am 02.09.2020 stimmte der Ausschuss für Planung, Umwelt und erneuerbare Energien vom Grundsatz her zu, durch Änderung des Bebauungsplans Nr. 28 „Golfplatz Heckerhof“ die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplanten baulichen Betriebserweiterungen zu schaffen. Im Sinne des Entwicklungsgebotes des § 8 Abs. 2 BauGB wird der Flächennutzungsplan der Gemeinde Eitorf im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 4 BauGB) geändert.