Stand des Verfahrens:
Die Satzung ist am 19.04.2024 in Kraft getreten.
Beginn der Planung:
Fläche:
Kurzbeschreibung:
Zusätzliche Informationen zum Projekt:
Im Geltungsbereich des Änderungsbebauungsplans soll ein allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO entwickelt werden. Das Wohngebiet wird durch den in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Auelsgraben in die beiden Abschnitte WA 1 im Westen und WA 2 im Osten unterteilt. Die Offenlegung und Renaturierung des Baches im Bereich des derzeit noch verrohrten Gewässerabschnittes ist geplant. Die städtebauliche Planung sieht eine aufgelockerte, durchgrünte Bebauung vor, die sich an der angrenzenden Bestandsbebauung orientiert.
Die Flächen westlich des Auelsgrabens (WA 1) sollen künftig für die Errichtung sogenannter Kleinsthäuser (Tiny Houses) entlang der Straße Auelswiese zur Verfügung stehen. Östlich des Auelsgrabens ist, entsprechend der zum Zeitpunkt der Planaufstellung für diesen Bereich vorliegenden informellen Planung, eine dreigeschossige Bebauung vorgesehen.