Auftraggeber:
Private Auftraggeber
Stand des Verfahrens:
Das Verfahren ist abgeschlossen, der Bebauungsplan ist am 05.04.2018 inkraft getreten.
Beginn der Planung:
Fläche:
Kurzbeschreibung:
Aufgabenstellung:
- Erstellen des formellen Bauleitplans und der Begründung unter Berücksichtigung von Fachplanungen
- Mitwirken an der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 BauGB
- Mitwirken an der Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange (TÖB) gem. § 4 BauGB
- Koordinierung der an der Planung beteiligten Fachingenieure / Gutachter
Zusätzliche Informationen zum Projekt:
Der zum Zeitpunkt der Planaufstellung rechtskräftige einfache Bebauungsplan aus dem Jahr 1981 setzt für den Bereich des Plangebietes ein „Reines Wohngebiet“ (WR) fest. Mit der Festsetzung eines „Allgemeinen Wohngebietes“ (WA) im Bereich der noch unbebauten Grundstücke entlang der Schoellerstraße reagiert der Änderungsplan auf die in den vergangenen Jahren stark angestiegene Verkehrsbelastung der Straße und der damit einhergehenden Zunahme von Geräuschimmissionen im Bereich der angrenzenden Baugrundstücke. Die Nutzungen innerhalb des WA-Gebietes sind im Sinne einer horizontalen Gliederung so angeordnet, dass Nichtwohnnutzungen im exponierten und für eine sensible Wohnnutzung weniger geeigneten Einmündungsbereich Jakobstraße / Schoellerstraße konzentriert werden. Aufgrund der Nähe zum Ortszentrum und der Nachfrage nach Flächen für spezialisierte und die Attraktivität des Umfeldes steigernde Nutzungen soll in diesem Bereich auch nichtstörendes Gewerbe allgemein zugelassen werden. Die Hanglage im Westen des Plangebietes wird dagegen als Potenzial für attraktives Wohnen angesehen und daher weitestgehend einer Wohnbebauung vorbehalten.
Für das Grundstück der denkmalgeschützten Villa im Südosten des Plangebietes setzt der Bebauungsplan ein "Reines Wohngebiet" (WR) fest. Das Denkmal ist als solches gekennzeichnet.