Auftraggeber:
GWG - Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft für den Rhein-Sieg-Kreis
Stand des Verfahrens:
Das Verfahren ist abgeschlossen, der Bebauungsplan ist am 06. Oktober 2017 in Kraft getreten.
Beginn der Planung:
Fläche:
Kurzbeschreibung:
Aufgabenstellung:
Erstellen des Bebauungsplans und der Begründung
Koordination der an der Planung beteiligten Fachingenieure / Gutachter
Zusätzliche Informationen zum Projekt:
Mit der Aufstellung des Änderungsbebauungsplans reagiert die Gemeinde Eitorf auf die gegenwärtig angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt bezüglich der Verfügbarkeit preisgünstigen Wohnraums. Insbesondere unter Berücksichtigung des § 1 Absatz 6 Nr. 13 BauGB, der den Gemeinden auferlegt, die Belange von Flüchtlingen und Asylbegehrenden und deren Unterbringung bei der Aufstellung von Bauleitplänen besonders zu berücksichtigen, ist die Gemeinde Eitorf bestrebt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die zeitnahe Realisierung von zusätzlichen Mietwohnungen im unteren bis mittleren Preissegment zu schaffen.