2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8.2 der Gemeinde Eitorf "Hove" und 58. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Eitorf im Geltungsbereich des Änderungsbebauungsplans

Auftraggeber: 

Private Auftraggeber

Stand des Verfahrens: 

Das Verfahren ist abgeschlossen. Der Bebauungsplan ist am 13.12.2022 in Kraft getreten, der FNP am 07.12.2022 wirksam geworden.

Beginn der Planung: 

Januar 2021

Fläche: 

rd. 4.700 m2

Kurzbeschreibung: 

Mit der Bebauungsplan-Änderung sowie der im Parallelverfahren durchgeführten 58. Änderung des FNP sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden für die Arrondierung eines bestehenden Siedlungsgefüges am Südrand des Ortsteils Hove.

Aufgabenstellung: 

- Erstellen des Bebauungsplans Nr. 8.2 "Eitorf Hove", 2. Änderung, nach den Regelungen des Baugesetzbuches
- Erstellen der Begründung zum Bebauungsplan
- Erstellen der 58. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Eitorf
- Erstellen der Begründung zum FNP
- Projektkoordinierung
- Zusammenfassende Erklärungen gem. § 6a bzw. § 10a BauGB

Zusätzliche Informationen zum Projekt: 

Mit der geplanten Erweiterung des Geltungsbereichs des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 8.2 „Eitorf-Hove“ soll die derzeitige Ortsrandsituation durch eine städtebaulich sinnvolle Arrondierung des vorhandenen Siedlungsbereichs neu definiert werden. Mit der Ausweisung zusätzlicher bebaubarer Flächen soll dem aktuellen Baulandbedarf, insbesondere für den Wohnungsbau, Rechnung getragen werden.
Im Sinne des Entwicklungsgebots (§ 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB) wird der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert (§ 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB).