Auftraggeber:
Camping Halft GbR
Stand des Verfahrens:
Der Bebauungsplan ist am 30.08.2023 in Kraft getreten, mit selbem Datum wurde die FNP-Änderung wirksam.
Beginn der Planung:
Fläche:
Kurzbeschreibung:
Aufgabenstellung:
- Erstellen des Änderungsbebauungsplans und der 60. Änderung des Flächennutzungsplans nach den Regelungen des Baugesetzbuches
- Erstellen der Begründung zum Änderungsbebauungsplan
- Erstellen der Begründung zum Flächennnutzungsplan
- Projektkoordinierung
- Zusammenfassende Erklärung gem. § 6a bzw. § 10a BauGB
Zusätzliche Informationen zum Projekt:
Die Betreiber des Campingplatzes Happach beabsichtigen, das derzeitige Spiel-, Sport- und Freizeitangebot des von ihnen seit 2013 als Familienbetrieb geführten Unternehmens durch eine Reittherapie-Anlage für Kinder sowie durch neue Sanitär- und Bürogebäude zu erweitern. Der seit dem 09.05.2003 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 13 „Campingplatz Happach“ in der Fassung der 1. Änderung und Erweiterung setzt für den Geltungsbereich des Änderungsbebauungsplans ein Sondergebiet „ SO Campingplatz“ sowie im Nordosten „Flächen für die Landwirtschaft“ fest. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplanten Betriebsveränderungen/-ergänzungen zu schaffen, ist die Änderung des Bebauungsplans erforderlich. Der Ausschuss für Planung, Umwelt und erneuerbare Energien erteilte hierzu auf seiner Sitzung am 13.11.2019 seine grundsätzliche Zustimmung. Alle mit der Bebauungsplan-Änderung einhergehenden Kosten sind vom Antragsteller zu tragen.
Der Campingplatz Happach erfreut sich seit seiner Gründung im Jahre 1983 großer überregionaler Beliebtheit und ist in sofern ein bedeutender Bestandteil des touristischen Übernachtungsangebots in der Gemeinde Eitorf. Der seit 2013 unter der Bezeichnung „Camping Halft GbR“ geführte Familienbetrieb gilt aufgrund seiner idyllischen Lage an der Sieg und den sich daraus eröffnenden vielfältigen Möglichkeiten für sportliche und sonstige Freizeitaktivitäten als Geheimtipp für Feriengäste aller Altersgruppen aus dem Großraum Köln/Bonn, dem benachbarten Siebengebirge und darüber hinaus. Mit der geplanten Reitanlage im Nordosten des Änderungsgebietes soll ein weiterer Betriebszweig erschlossen werden. Unter dem Gedanken der Inklusion bzw. Integration soll die geplante Anlage sowohl Kindern aus dem gesamten Rhein-Sieg-Kreis für therapeutische Zwecke zur Verfügung stehen als auch im Rahmen von Ferien- und Freizeitprogrammen von „Campingplatz-Kindern“ und Kindern aus Eitorf und Umgebung genutzt werden. Moderne und zeitgemäß ausgestattete, barrierefreie Sanitäranlagen sollen die Komfort- und Qualitätsstandards der gesamten Freizeitanlage optimieren. Die Ergänzung des bisherigen Freizeitkonzeptes wird neue Impulse für den Camping-Tourismus setzen, die eine Magnetwirkung für den gesamten Campingplatz-Betrieb erwarten lassen. Mit der Bebauungsplan-Änderung sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die bauliche und strukturelle Weiterentwicklung des Campingplatz-Betriebes geschaffen werden und damit zu dessen Zukunftsfähigkeit und langfristigen Sicherung beitragen.
Im Sinne des Entwicklungsgebots (§ 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB) wird der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert (§ 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB).